trag von Fr. 15.00 verlieb auf dem gemeinsamen Konto, dessen Stand am -7- 31. Dezember 2018 Fr. 57'345.05 betragen hatte, ein Betrag von Fr. 7'753.40 (Klagebeilage 9). 4.2. 4.2.1. Nachdem der Beklagte das Verfahren nicht weitergeführt hatte, verlangte die Klägerin mit der vor Vorinstanz eingereichten Klage die Anweisung der C. den Betrag von Fr. 7'769.00 an sie zu überweisen, und eventualiter die Verpflichtung des Beklagten, der Klägerin den genannten Betrag nebst 5 % Zins seit 1. Januar 2018 zu bezahlen.