Der Beklagte stellte am 21. November 2018 (als die Klägerin noch in der Schweiz Wohnsitz hatte) beim Vermittlungsamt Sarganserland ein Schlichtungsgesuch (Klagebeilage 8) mit Begehren um Liquidation und Saldierung des erwähnten Kontos sowie auf Überweisung eines Betrages von Fr. 46'976.20 an den Beklagten (im Schlichtungsverfahren Kläger) und Fr. 10'731.60 an die Klägerin (Klage, act. 6 f. Rz. 17 f.; Klageantwort, act. 47).