Die Liegenschaft verkauften die Parteien, die sich offenbar im Sommer 2017 wieder getrennt hatten, am 21. Dezember 2017 zu einem Preis von Fr. 1'010'000.00 (Klagebeilage 6). Von diesem Kaufpreis wurden Beträge von Fr. 184'000.00, Fr. 126'000.00 bzw. Fr. 640'000.00 für die Rückzahlung des WEF-Betrags bzw. an den Beklagten und für die Ablösung der Hypothek inkl. Gebühren, die im Zusammenhang mit der vorzeitigen Aufhebung der Festhypothek angefallen waren, verwendet (Klage, act. 9 Rz. 24; Kaufvertrag vom 21. Dezember 2017 [Klagebeilage 6]). Der Restkaufpreis von Fr. 60'000.00 (= Fr. 1'010'000.00 ./. Fr. 184'000.00 ./.