1. Die C. sei anzuweisen, den Betrag in Höhe von CHF 7'769.00 vom gemeinschaftlichen Privatkonto der Parteien mit der IBAN […] auf das Konto der Klägerin mit der Bankverbindung IBAN […] bei der D. zu überweisen. Eventualiter sei der Beklagte zu verpflichten, der Klägerin den Betrag in Höhe von CHF 7'769.- nebst 5% Zins seit dem 01. Januar 2018 zu bezahlen. 2. Es sei die Widerklage des Beklagten vollumfänglich abzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten des Beklagten.