" 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. In Gutheissung der Widerklage wird das Privatkonto der Parteien bei der C. liquidiert. Die C. wird angewiesen, den aktuellen Saldo des Kontos (IBAN […] ), abzüglich Gebühren und Spesen, an den Beklagten und Widerkläger auf ein vom Beklagten und Wiederkläger zu bezeichnendes Konto zu überweisen. 3. Die Entscheidgebühr von Fr. 2'267.00 wird der Klägerin auferlegt und mit ihrem Vorschuss verrechnet. Die Klägerin wird verpflichtet, der Gerichtskasse Fr. 567.00 nachzuzahlen.