B. Widerklage 1. In Gutheissung der Widerklage sei das Privatkonto der Parteien bei der C. in Q. (IBAN […] ) zu liquidieren. Die Bank sei anzuweisen, den gesamten restlichen Saldo von CHF 7'757.00, abzüglich Gebühren und Spesen, an den Widerkläger auszubezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Widerbeklagten." 1.3. Mit Eingabe vom 24. November 2021 lehnte die Klägerin den Vergleichsvorschlag des Beklagten ab. -3-