Anschliessend habe er den rechten Fuss auf die unterste Ebene des Gerüsts gesetzt und mit Schwung und in leichter Rücklage mit der rechten Hand eine Geländerstange auf der gegenüberliegenden Seite des Gerüstgangs ergriffen, um sich nach oben zu ziehen. Im Moment, als er die Geländerstange ergriffen habe und sich habe hochziehen wollen, habe diese nachgegeben, sodass er mitsamt der losen Stange in der Hand rücklings vom Gerüst auf den Kopf und auf den Nacken zu Boden gefallen sei (Klage, Rz. 18 f.).