Die Gerichtskosten, bestehend aus der Entscheidgebühr von Fr. 4'635.– sowie den Beweisführungskosten von Fr. 35.75 und Übersetzungskosten von Fr. 2'725.15, betragen Fr. 7'395.90. Die Gerichtskosten von Fr. 7'395.90 werden dem Kläger auferlegt und mit seinem Vorschuss von gesamthaft Fr. 3'990.– sowie demjenigen der Beklagten in der Höhe von Fr. 900.– verrechnet. Der Kläger hat dem Gericht Fr. 2'505.90 nachzuzahlen und der Beklagten Fr. 900.– direkt zu ersetzen. 3. Die Parteikosten der Beklagten werden richterlich auf Fr. 9'656.40 (inkl. MwSt von Fr. 690.40) festgesetzt.