1.6. Die Beklagte beantragte mit Duplik vom 12. Dezember 2017 die vollumfängliche Abweisung der Teilklage unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. Mehrwertsteuer) zulasten des Klägers. -4- 1.7. Mit rechtshilfeweiser Einvernahme vom 30. September 2019 und vom 14. März 2020 wurde der Zeuge C. befragt. 1.8. Am 4. Juni 2021 fand die erstinstanzliche Hauptverhandlung mit Befragung der Zeugen D., E. und F. sowie der Parteien statt. 1.9. Mit Urteil vom 7. Juli 2021 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden: 1. Die Klage wird abgewiesen.