2. Eventualiter sei die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger in Euro den Gegenwert von CHF 30‘000.00 zum Umrechnungskurs im Urteilszeitpunkt zu bezahlen zuzüglich Zins zu 5% - in Euro den Gegenwert von CHF 18‘000.00 zu einem Umrechnungskurs im Urteilszeitpunkt für die Zeit ab 15. Mai 2012 bis zum 9. Oktober 2017 und - in Euro auf dem Gegenwert von CHF 30‘000.00 zum Umrechnungskurs im Urteilszeitpunkt ab 10. Oktober 2017.