1. Es sei die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger € 27‘570.78 als Gegenwert von CHF 30‘000.00 zu einem Umrechnungskurs bei Klageeinreichung von 0.9190 zu bezahlen zuzüglich Zins zu 5 % - ausmachend € 4'470.90 (Gegenwert von CHF 18‘000.00 zu einem Umrechnungskurs bei Klageeinreichung) für die Zeit vom 15. Mai 2012 bis zum 9. Oktober 2017 und - auf € 27‘570.78 (Gegenwert von CHF 30‘000.00 zu einem Umrechnungskurs bei Klageeinreichung) ab 10. Oktober 2017.