1. Es sei die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger € 27‘570.78 als Gegenwert von CHF 30’000.00 zu einem Umrechnungskurs bei Klageeinreichung von 0.9190 zu bezahlen zuzüglich Zins zu 5 % - ausmachend € 2‘356.70 (Gegenwert von CHF 12‘000.00 zu einem Umrechnungskurs bei Klageeinreichung) für die Zeit vom 15. Mai 2012 bis zum 22. August 2016 und - auf € 27‘570.78 (Gegenwert von CHF 30‘000.00 zu einem Umrechnungskurs bei Klageeinreichung) ab 23. August 2016.