dentlichen Lage), sodass die Eigentümerschaft das Mietverhältnis zwischenzeitlich mittels amtlichem Formular gekündigt hat". Sie macht weitere Gründe geltend, welche auf ein angespanntes Verhältnis zwischen Klägerin und der Beklagten über einen längeren Zeitraum hindeuten. Dabei verweist sie auch auf den Link auf der Homepage der Beklagten betreffend die Raumvermietung, nennt diesen Grund aber weder als ausschlaggebend für die Kündigung noch macht sie Angaben zur diesbezüglichen Unzumutbarkeit. Die Kündigung selbst erfolgte ohne Angabe von Gründen (Klagebei- - 10 -