3.2.2.4. Des Weiteren liegt kein Nachweis vor, wonach Untermietverhältnisse zu einem missbräuchlichen Ertrag im Verhältnis zum Hauptmietvertrag führen würden, was die Klägerin zu einer Verweigerung der Zustimmung berechtigen könnte. Wenn die Klägerin die ausgeschriebenen Tagespauschalen aufrechnet, wie wenn die Vermietung zu diesem Preis regelmässig und über die ganzen Wochen erfolgt wäre, ist das nicht zulässig. Die Beklagte -9-