Zudem sei die Kündigung nach dem Gesuch der Beklagten an die Schlichtungsbehörde vom 20. Mai 2020 wegen Senkung des Referenzzinssatzes ergangen. Damit sei die Kündigung des Mietverhältnisses durch die Klägerin vom 26. Juni 2020 einerseits während des von der Beklagten am 20. Mai 2020 nicht missbräuchlich eingeleiteten Schlichtungsverfahrens und anderseits vor Ablauf von drei Jahren seit dem Abschluss eines Vergleichs zwischen den Parteien vor der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Zofingen vom 18. September 2017 erfolgt (Art. 271a Abs. 1 lit. d und Art. 271a Abs. 1 lit. e Ziff. 4 OR).