2. 2.1. Im vorliegenden Verfahren stellte die Vorinstanz fest, dass die Kündigung vom 26. Juni 2020 innerhalb der dreijährigen Sperrfrist seit dem Vergleich vor der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Zofingen vom 18. September 2017 ergangen sei, mit welchem der Nettomietzins aufgrund der Senkung des Referenzzinssatzes auf Fr. 1'750.00 pro Monat reduziert worden sei. Zudem sei die Kündigung nach dem Gesuch der Beklagten an die Schlichtungsbehörde vom 20. Mai 2020 wegen Senkung des Referenzzinssatzes ergangen.