" 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 7'000.00 (inkl. Begründung des Entscheids) wird der Klägerin auferlegt und mit deren Verfahrenskostenvorschuss von Fr. 5'200.00 verrechnet. Die Klägerin hat dem Gericht somit Fr. 1'800.00 nachzuzahlen. 3. Die Klägerin wird verpflichtet, der Beklagten eine Parteientschädigung im Umfang ihrer richterlich genehmigten Anwaltskosten von Fr. 13'220.55 (inkl. Fr. 930.45 MWSt) zu bezahlen." 3. 3.1. Gegen diesen ihr am 26. Oktober 2021 zugestellten Entscheid erhob die Klägerin mit Eingabe vom 23. November 2021 Berufung mit folgenden Rechtsbegehren: