1.5. Mit Eingabe vom 21. August 2020 lehnte die Klägerin den vorliegend allein interessierenden Urteilsvorschlag der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Zofingen im Verfahren MI.2020.83 ab, woraufhin ihr mit Datum vom 31. August 2020 die Klagebewilligung ausgestellt wurde. 2. 2.1. Mit Klage vom 30. September 2020 beantragte die Klägerin vor dem Gerichtspräsidium Zofingen, es sei festzustellen, dass die Kündigung vom 26. Juni 2020 betreffend den Mietvertrag über die Büroräume, 1. OG, X-Strasse, P., nicht missbräuchlich und somit gültig sei. Ferner sei das -3-