Fr. 1'025.00 vom 21. Mai 2031 bis zum ordentlichen Abschluss einer angemessenen Ausbildung, mindestens aber bis zur Volljährigkeit des Kindes (nur Barunterhalt). -8- 7. Die Unterhaltsbeiträge gemäss Ziffer 5 basieren auf dem Landesindex der Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik (BfS) vom Juni 2019 von 102.7 Punkten (Basis Dezember 2015 = 100). Sie werden jährlich auf den 1. Januar an den Indexstand per Ende November des Vorjahres angepasst, erstmals per Januar 2020. Die neuen Beträge werden wie folgt berechnet: