4. Der Gesuchsgegner verpflichtet sich, der Mutter monatlich einen Betrag an Unterhalt in Höhe von CHF 500.00 (Unterhaltsbeitrag total) - (zzgl. Familienzulagen) zu bezahlen, nämlich CHF 700.00 (Unterhaltsbeitrag). Der Unterhaltsbeitrag an den Kinderkosten und die Familienzulage sind im Voraus an die Mutter zahlbar. 5. 5.1. Trotz wechselnder Obhut verpflichtete sich der Gesuchsgegner für den Sohn A. einen monatlichen Betreuungsunterhalt von CHF 700.00 bis zur Einschulung im August 2020 zu bezahlen.