1.2. Mit Klage auf Erlass vorsorglicher Massnahmen vom 4. März 2019 stellte der Kläger beim Gerichtspräsidium Rheinfelden die folgenden Rechtsbegehren: " 1. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, mindestens CHF 4'850.00 monatlich an den Unterhalt des Gesuchstellers zu bezahlen. 2. Der Unterhaltsbeitrag gemäss Ziffer 1 sei sofort und superprovisorisch, ohne Anhörung des Gesuchsgegners, zu verfügen. 3. Der Gesuchsgegner sei anzuweisen, einen Prozesskostenvorschuss in Höhe von CHF 6'000.00 an den Gesuchsteller zu überweisen.