Beklagter C._____, […] vertreten durch Elif Sengül, Rechtsanwältin, Schaffhauserstrasse 32, 4332 Stein AG Gegenstand Vereinfachtes Verfahren betreffend Regelung Kinderbelange / vorsorgliche Massnahmen / elterliche Sorge -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der Beklagte und B. sind die unverheirateten Eltern des am tt.mm. 2015 geborenen Klägers. Der Beklagte hat den Kläger am tt.mm. 2015 anerkannt. Bis zum 21. Januar 2019 lebten die Parteien und B. in einem gemeinsamen Haushalt. Ein Unterhaltsvertrag wurde nicht abgeschlossen.