Wenn selbst die explizite Mitteilung an einen Arbeitnehmer, ihm werde nicht gekündigt, mit einer Kündigung nur eine Woche später, nicht missbräuchlich ist, dann kann auch die vorliegende Konstellation ohne explizite Zusicherung einer Weiterbeschäftigung für die Klägerin sondern mit der Erhöhung ihres Pensums und anschliessender Kündigung über einen Monat später, die mit der fortgesetzt begangenen Vertragsverletzung begründet war, nicht missbräuchlich sein. Es liegt auf Seiten der Beklagten auch kein falsches Spiel oder irreführendes Verhalten vor.