Year 2017 Review Gesprächs hätte mitteilen können, dass die interne Untersuchung noch im Gange sei (Berufung Rz. 11), ist entgegen zu halten, dass sich damit für die Klägerin nichts geändert hätte. Sie kündigte ihre Anstellung für die F. AG (23. August 2017) bereits vor dem PDA Mid-Year 2017 Review Gespräch (7. September 2017; Duplikbeilage 6), der Pensumserhöhung (10. Oktober 2017) und der Kündigung durch die Beklagte (18. Dezember 2017) aus freien Stücken. Die Pensumserhöhung vom 10. Oktober 2017 stand daher in keinem Kausalzusammenhang zur Kündigung bei der F. AG vom 23. August 2017.