Aufgrund dieses Verhaltens habe die Klägerin aus gutem Grund davon ausgehen dürfen, dass die interne Untersuchung entweder abgeschlossen gewesen sei oder sie als langjährige Mitarbeiterin als Konsequenz jedenfalls nicht mit einer Kündigung habe rechnen müssen. Die nur einen Monat später und ohne Vorwarnung ausgesprochene Kündigung vom 18. Dezember 2017 sei krass treuwidrig und illoyal. Das beklagtische Vorgehen könne nicht anders denn als irreführend bezeichnet werden.