beitgeberin im Wissen um die Kündigung zuliess, dass der Arbeitnehmer einschneidende, persönliche Vorkehrungen traf (Übersiedlung von den USA in die Schweiz), um seinen Arbeitspflichten nachzukommen (Urteil des Bundesgerichts 4A_69/2010 vom 6. April 2010 E. 4).