Gegenstand Forderung aus Arbeitsvertrag -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Klägerin und Beklagte standen in einem Arbeitsverhältnis. Die Beklagte hat am 18. Dezember 2017 die ordentliche Kündigung per 30. Juni 2018 ausgesprochen. 1.2. Mit Klage vom 4. März 2019 beantragte die Klägerin, die Beklagte sei zu verpflichten, ihr einen Betrag von netto Fr. 30'000.00 nebst 5 % Zins seit 26. Juli 2018 zu bezahlen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten. 1.3. Mit Klageantwort vom 22. Mai 2019 beantragte die Beklagte die Abweisung der Klage unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Klägerin.