dem beim Kreisgericht Pilsen hinterlegten Gesellschaftsvertrag Absatz VII müsse jede ausgestellte Rechnung (wie hier die Rechnung 2014-109) die Unterschrift des Geschäftsführers enthalten. Die Unterschrift auf der Rechnung bedeute keine Äusserung der Absicht, die Ware zu schenken. Dadurch werde lediglich eine Bedingung des Verkaufsgesetzes erfüllt, das eine Unterschrift verlange. Durch die Unterschrift werde die Verwirklichung des geschlossenen Geschäfts geäussert; dies ersetze den Kaufvertrag in derselben Bedeutung. Der Wagen VW Golf Sportsvan sei auf der Grundlage von internationalem Handelsgesetz in die Schweiz als Nicht-EU-Land mit einer EORI-Nummer, die der Klägerin als Geschäfts-