Erst vier Jahre später, ab September 2018 versuchte die Klägerin von der Beklagten einen (angeblichen) Kaufpreis von CZK 415'648.00 für das Auto erhältlich zu machen: Zuerst wurde der Beklagten am 7. September 2018 eine Rechnung über besagten Betrag zugestellt (Klagebeilage 6), der eine ("letzte") Mahnung vom 25. September 2018 (Klagebeilage 7) und schliesslich eine "Aufforderung vor Klageerhebung" vom 9. Oktober 2018 (Klagebeilage 8) folgten (d.h. gemäss Sachdarstellung der Beklagten just nachdem sie im Rahmen einer Auseinandersetzung von ihrem Vater handgreiflich angegangen worden sei, vgl. Klageantwort, act. 44 Ziff.