Schliesslich habe auch die Zeugenbefragung von C. die Darstellung der Beklagten bestätigt: Dieser habe ausgesagt, es sei sicher nicht der volle Betrag eines Neuwagens bezahlt worden, der Vater habe das geschenkt oder reduziert und es sei der Beklagten nie ganz recht gewesen, dass das neue Auto da gewesen sei. Die Beklagte hätte sich ein Auto in dieser Preisklasse nicht kaufen können. Zudem habe er bestätigt, dass es ab September 2018 zu einem schlechten - 10 -