der Vater habe sich gegenüber seiner Tochter bis zum Bruch der Beziehung im Spätsommer/Herbst 2018 immer sehr grosszügig gezeigt, so habe er auch grosse Geschenke wie einen Kinderwagen überbracht (Klageantwort, act. 46 Ziff. 6.3). Soweit die Klägerin diese Geschenke bestritten habe (Replik, act. 71), habe sie anlässlich der Hauptverhandlung erneut ihrem eigenen Tatsachenvortrag widersprochen: Danach habe der Vater der Tochter einen Kinderwagen geschenkt und davor zum 18. und 21. Geburtstag je ein Auto, jedoch von geringerem Wert (act. 82).