von D., der offenbar in Deutschland wohnt, aber zusammen mit seiner neuen Ehefrau, E., in Tschechien (Pilsen) die Klägerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s.r.o.) nach tschechischem Recht, betreibt (vgl. Klageantwortbeilage 5), die "berufsmässig" Autos verkauft (Klage, act. 6 Ziff. 5). Nachdem sich die Beklagte (offenbar Anfang August 2014, vgl. Aussage von C. in der Zeugenbefragung, act. 75) getrennt hatte, wandte sie sich an ihren Vater mit dem Anliegen, dass sie ein neues Auto benötige (Klage, act. 4 Ziff. 1; Klageantwort, act.