3. 3.1. Die Gerichtskosten von CHF 2'647.30, bestehend aus der Entscheidgebühr von CHF 2'300.00, Dolmetscherkosten von CHF 316.30 und der Zeugenentschädigung von CHF 31.00, werden der Klägerin auferlegt. Sie werden mit dem Vorschuss der Klägerin von CHF 2'300.00 verrechnet. 3.2. Die ungedeckten Gerichtskosten werden mit dem Restbetrag der Sicherstellung gemäss Ziff. 3.1. verrechnet. -3-