Gegenstand Vereinfachtes Verfahren betreffend Forderung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Klage vom 15. Januar 2021 stellte die Klägerin beim Gerichtspräsidium Lenzburg folgendes Rechtsbegehren: " 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin die Forderung von CHF 18'295.00 zzgl. Zins zu 5% seit dem 21.09.2018 aus Kaufvertrag zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inkl. MwSt.) zulasten der Beklagten." 1.2. Mit Klageantwort vom 30. April 2021 beantragte die Beklagte die kostenfällige Abweisung der Klage.