Dabei sei von den Schülern ein besseres Verhalten gefordert worden. Nun drehe die Beklagte den Spiess um und gebe ihm die Schuld am unerfreulichen Verhalten der Schüler. Dies sei verwerflich. Die Beklagte sei mit seiner Arbeitsleistung stets zufrieden gewesen. Sie habe ihm kurz zuvor sogar ein höheres Arbeitspensum angeboten. Als er dieses Angebot nicht umgehend akzeptiert habe, habe sie das Arbeitsverhältnis beendet und als er das Nichteinhalten der Kündigungsfrist moniert habe, habe sie ihm fristlos gekündigt. Eine fristlose Entlassung unter solch entwürdigenden Umständen könne nicht toleriert werden.