Dadurch würde ihre Position ausschliesslich verschlechtert: Anstatt der Pflicht, dem Arbeitnehmer (nur) den Lohn bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu zahlen, müsste sie nun nach Art. 337c OR sowohl Ersatz im Umfang des Lohnes, der bis zum Ablauf der Kündigungsfrist geschuldet gewesen wäre (Abs. 1) als auch eine Pönale (Abs. 3) leisten. Es ist davon auszugehen, dass eine Arbeitgeberin gerade "nach rechtlichen Abklärungen" (so ausdrücklich die vom Kläger in der Klage [act. 11 Rz. 27] geäusserte Vermutung) auf eine fristlose Kündigung verzichtet.