habe sich gegenüber der Beklagten respektlos verhalten und nicht einfach nur ein gutes Arbeitszeugnis gefordert, sondern auch gedroht, man werde ihn kennenlernen, wenn er kein gutes Zeugnis erhalte. Die fristlose Entlassung sei daher rechtmässig gewesen (S. 12 "Zu Rz 32 und 35").