Aus dem Mailverkehr des Klägers mit Eltern von Schülern sowie den von Eltern verfassten Stellungnahmen ergibt sich sodann, dass auch einzelne Eltern dem Kläger vorwarfen, sich im Umgang mit den Schülern im Ton vergriffen zu haben. Die Eltern lassen darin verlauten, dass ihre Kinder verschiedentlich Probleme mit dem Verhalten des Klägers gehabt hätten und froh seien, dass dieser nicht mehr als Lehrperson an der Schule tätig sei (vgl. E-Mails in den Klageantwortbeilagen; angefochtener Entscheid E. 4.4.2). Aus diesen, teilweise aus der Zeit nach der fristlosen Entlassung stammenden Dokumenten ergeben sich zwar keine neuen Erkenntnisse hinsichtlich der Vorkommnisse vom 5. Juli