Sie habe sich dann aber ausgeklinkt. Das Gespräch habe keine 15 Minuten gedauert. Es sei "extrem" eskaliert und überhaupt kein ruhiges Gespräch gewesen. Der Kläger sei sehr aufgebracht gewesen. Sie habe ihn gefragt, weshalb er sich in solch provokative Situationen begebe. Der Kläger habe geantwortet, er lasse sich von niemandem sagen, wie er Unterricht geben müsse und was er für Massnahmen gegen die Schülerschaft einleite. Solche "Sachen" habe er auch mehrfach in E-Mails bestätigt. Sie habe ihn dann aufgefordert, das Haus zu verlassen. Darauf sei der Kommentar gekommen, er gehe jetzt und erwarte nicht ein gutes, sondern ein sehr gutes Arbeitszeugnis, sonst werde sie ihn kennenlernen.