Man habe gehört, dass jemand laut ausrufe (act. 74 f.). Sie sei anschliessend nach unten gegangen und die Jugendlichen hätten Einlass verlangt. Sie seien verunsichert gewesen (act. 74). Der Kläger sei dann "in dem Hasel – also wirklich im Strauch drinnen" gesessen. Er habe ein Telefon am Ohr gehabt, wild gestikuliert und aufgeregt geredet (act. 75). Anschliessend sei die Beklagte dazugekommen. Sie hätten beide zunächst das Gespräch mit den Schülern gesucht. Diese seien sehr aufgeregt gewesen. Es sei klar gewesen, dass man auch mit dem Kläger das Gespräch habe suchen müssen (act. 75).