wusste, gab sie dies so zu Protokoll. Beispielsweise gab sie an, nicht mehr zu wissen, ob beim Gespräch vom 5. Juli 2018 die fristlose Kündigung oder das verordnete Nachsitzen thematisiert worden seien (act. 76). Weiter sagte sie aus, nicht gehört zu haben, was draussen "wortwörtlich" gesprochen worden sei (act. 74). Die Zeugin C. schilderte anschaulich, wie die Schüler verunsichert gewesen seien und dass der Kläger während des Gesprächs mit der Beklagten unkontrolliert geschrien habe, was auf sie bedrohlich gewirkt habe (act. 74 und 76).