E. Unterschrift B.' 2. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger den Betrag von Fr. 16'150.20 zu bezahlen.' 2. Eventuell sei das Verfahren an die erste Instanz zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." -5- 2.2. Die Beklagte beantragt in der Berufungsantwort vom 24. November 2021 die kostenfällige Abweisung der Berufung. Das Obergericht zieht in Erwägung: