2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. -4- 3. Es werden keine Gerichtskosten gesprochen. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." 2. 2.1. Der Kläger erhob am 1. Oktober 2021 fristgerecht Berufung gegen den ihm am 2. September 2021 in motivierter Fassung zugestellten Entscheid mit den Anträgen: " 1. Der Entscheid des Bezirksgerichts Baden, Arbeitsgericht, vom 8. März 2021 sei in Ziff. 1 und 2 aufzuheben und stattdessen sei zu erkennen: