2. Eventuell sei die Klage abzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 1.3. Mit Replik vom 27. Januar 2020 hielt der Kläger an den Klagebegehren und mit Duplik vom 16. März 2020 die Beklagte sinngemäss am Klageantwortschluss fest. 1.4. An der Hauptverhandlung vor Bezirksgericht (Arbeitsgericht) Baden vom 8. März 2021 wurden die Zeugin C. sowie die Parteien befragt. Anschliessend nahmen die Parteivertreter zum Beweisergebnis mündlich Stellung. 1.5. Gleichentags fällte das Bezirksgericht (Arbeitsgericht) Baden folgenden Entscheid: