Sein Verhalten gegenüber den Schülern und Eltern war tadellos. Im Team war er ein geschätzter Kollege, welcher immer wieder konstruktive Vorschläge einbrachte. Gegenüber Vorgesetzten war sein Verhalten korrekt und geprägt von hoher Loyalität. Herr A. verlässt uns auf das Ende des Schuljahres 2018. Wir wünschen ihm alles Gute für seine Zukunft. E. B.' 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 1.2. Mit Klageantwort vom 2. Dezember 2019 stellte die Beklagte folgende Anträge: " 1. Auf die Klage sei nicht einzutreten. -3-