Der Umstand, dass die Schneefänger Anfang Februar 2019 nicht mitgerissen wurden, belegt keineswegs, dass die Schneefänger bei einer weiteren Dachlawine nicht mitgerissen werden können bzw. die Ziegelnasen durch den Druck einer Dachlawine nicht brechen können. Soweit der Beklagte sodann vorbringt, das Gutachten O. sei nicht relevant, da ein Dachaufbau, wie ihn der Experte O. reklamiere, wesentlich teurer gewesen wäre, was der Kläger gewusst habe, ebenso, dass der Aufbau nicht den neuesten technischen Anforderungen und Erkenntnissen der Dachdeckerbaukunst entsprochen habe (Beschwerde S. 9), ist zu entgegnen, dass nicht ersichtlich ist, dass der Kläger