Dies habe zur Folge, dass die Ziegelnasen durch den Druck einer Dachlawine brechen würden und somit die komplette Schneefangvorrichtung vom Dach fallen werde. Dem bringe der Beklagte nichts entgegen. Aufgrund der nachvollziehbaren Aussagen im Gutachten sei darauf zu schliessen, dass der Schneefang mangelhaft montiert worden sei. Die fehlerhafte Montage habe behoben werden müssen und der Schneefang anschliessend richtig an die Zuglatte und im Traufbereich montiert werden. Zusammenfassend sei davon auszugehen, dass der Schneefang mangelhaft montiert worden sei, weshalb die hierfür angefallenen Kosten für die Ersatzvornahme vom Beklagten zu entschädigen seien.