6.2. Die Vorinstanz erwog, der Beklagte habe die Höhe der Kosten für die Ersatzvornahme zur Kenntnis genommen und zugleich bestritten, dass der im Rahmen der Ersatzmassnahme demontierte und richtig erstellte Schneefang fehlerhaft gewesen sei. Dem Gutachten O. vom 5. September 2019 sei unter dem Punkt Sondage 3 sowie im Gesamtergebnis zu entnehmen, dass der Schneefang «komplett falsch und völlig fahrlässig montiert» worden sei. Anstelle der Montage mit Schrauben in einer Zuglatte seien die Hacken an die Falzziegel gehängt worden. Dies habe zur Folge, dass die Ziegelnasen durch den Druck einer Dachlawine brechen würden und somit die komplette Schneefangvorrichtung vom Dach fallen werde.