Die Frage, ob ein normativer Konsens vorliegt, ist eine Rechtsfrage, welche das Obergericht grundsätzlich mit freier Kognition prüft. Bei ihrer Prüfung ist das Obergericht jedoch an die vorinstanzlichen Feststellungen zu den tatsächlichen Umständen des Vertragsschlusses gebunden, soweit diese nicht offensichtlich unrichtig sind (vgl. Urteil des Bundesgerichts 4A_659/2017 vom 18. Mai 2018 E. 4.1; vorne E. 1.2).