3.4.2. Bezüglich des normativen Konsenses ist vorliegend zu prüfen, ob die Vorinstanz zu Recht davon ausging, dass der Kläger im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach Treu und Glauben davon ausgehen durfte, mit dem Beklagten als Vertragspartner einen Vertrag über die Ausführung der Dachsanierung – mithin die Erstellung des Werks – abzuschliessen. Die Frage, ob ein normativer Konsens vorliegt, ist eine Rechtsfrage, welche das Obergericht grundsätzlich mit freier Kognition prüft.